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1. STUDIONUTZUNG

1.1. Höchstpersönliches Nutzungsrecht

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.

1.2. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt verweigern. Das Mitglied verpflichtet sich, das Zutrittsmedium keinem Dritten zu überlassen und für eine sichere Verwahrung zu sorgen. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhaft herbeigeführter Unbrauchbarkeit hat das Mitglied das Zutrittsmediums gegen Zahlung eines Betrags von EUR 22,22 neu zu erwerben; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt nachgelassen.

1.3. Hausordnung, Weisungsrecht

Es gilt die aushängende Hausordnung. Das Personal ist befugt Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Das Mitglied hat erteilten Weisungen Folge zu leisten.

1.4. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Das Studio ist berechtigt außerhalb der Öffnungszeiten des Studios belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen.

 

2. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

2.1. Fälligkeit

Das Mitglied hat die Mitgliedsbeiträge für jeweils vier Wochen im Voraus zu erbringen. Die ersten vier Wochenbeiträge werden zusammen mit dem vertraglich vereinbarten Startpaket am Tag der Vertragsunterzeichnung fällig, alle weiteren jeweils mit einem Abstand von 4 Wochen. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandates ist das Studio berechtigt, mit der erstmaligen Abbuchung vier Wochenbeiträge, das vereinbarte Startpaket und einen etwaigen zeitanteiligen Beitrag für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erstabbuchung einzuziehen.

2.2. Zahlungsverzug

Das Mitglied hat dem Studio im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten einer zweckentsprechenden und angemessenen Rechtsverfolgung zu ersetzen. Hierzu gehören auch Mahnkosten, die mit einem Betrag von 3,00 € je Mahnung berechnet werden.

2.3. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

 

3. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT

Die Vereinbarung verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Im Fall der Vereinbarung einer Vorabnutzung bleiben die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn von der Vorabnutzung unberührt.

 

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

4.1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Studiobetreibers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

4.2. Haftungsumfang

Der Studiobetreiber haftet nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

 

5. FORDERUNGSABTRETUNG; WEITERGABE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

6.2. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

 

Stand: 09/2023